Management-Zusammenfassung dieses Beitrags:
Die Begriffe legal und legitim werden häufig verwechselt. Dabei haben sie unterschiedliche Bedeutungen.
In diesem Beitrag wird eine Kurzdarstellung zur Klärung der Begriffe geliefert.Die beiden Begriffe können im Management-Kontext folgendermaßen charakterisiert werden:
- Legal (englisch: Legal): Gesetzlich zulässig
- Legitim (englisch: Legitimate): Allgemein anerkannt, moralisch unbedenklich
In der Wikipedia wird zur Legalität ausgeführt /#Wiki-Legalität/:
“Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Rechtsbegriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität.”Zur Legitimität schreibt die Wikipedia /#Wiki-Legitimität/:
“Legitimität (lateinisch legitimus “gesetzmäßig”) bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim. Die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln oder abzusprechen wird auch als Delegitimierung bezeichnet.”Das deutsche Wiktionary definiert legal folgendermaßen /#Wiktionary-legal/:
“die Legalität betreffend; vom Gesetz erlaubt, dem Gesetze entsprechend”.In dem deutschen Wiktionary steht zu legitim /#Wiktionary-legitim/:
”[1] allgemein anerkannt, unbestritten, berechtigt
[2] veraltet, bei einem Kind: ehelich”.In Abbildung 1 sind die beiden Begriffe gegenübergestellt.
Abbildung 1: Legal oder legitim?
Die beiden Begriffe kommen häufig in folgenden Kontexten zum Einsatz:
- Ein legales Vorgehen ist rechtlich einwandfrei
- Eine Handlung ist “legal und (gleichzeitig) legitim”: Eine solche Handlung kann weder vom juristischem noch vom moralischen Standpunkt in Frage gestellt werden
Weblinks
- /#Wiki-Legalität/ Legalität in der deutschen Wikipedia
- /#Wiki-Legitimität/ Legitimität in der deutschen Wikipedia
- /#Wiktionary-legal/ legal in dem deutschen Wiktionary
- /#Wiktionary-legitim/ legitim in dem deutschen Wiktionary
Legende zu den Weblinks
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/#V/ Verweis auf ein Video auf einer WebsiteLetzte Aktualisierung: 06.01.2025 © Peterjohann Consulting, 2005–2025