Legal oder legitim? Was ist der Unterschied?

Manage­ment-Zusam­men­fas­sung die­ses Bei­trags:
Die Begrif­fe legal und legi­tim wer­den häu­fig ver­wech­selt. Dabei haben sie unter­schied­li­che Bedeu­tun­gen.
In die­sem Bei­trag wird eine Kurz­dar­stel­lung zur Klä­rung der Begrif­fe geliefert.

Die bei­den Begrif­fe kön­nen im Manage­ment-Kon­text fol­gen­der­ma­ßen cha­rak­te­ri­siert werden:

  • Legal (eng­lisch: Legal): Gesetz­lich zulässig
  • Legi­tim (eng­lisch: Legi­ti­ma­te): All­ge­mein aner­kannt, mora­lisch unbedenklich

In der Wiki­pe­dia wird zur Lega­li­tät aus­ge­führt /#Wiki-Legalität/:
“Lega­li­tät ist die gesetz­li­che Zuläs­sig­keit einer Hand­lung, einer Dul­dung oder eines Unter­las­sens. Der Rechts­be­griff umfasst auch das gesetz­li­che Bestehen von Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Per­so­nen unter­ein­an­der (z. B. lega­le Bezie­hung, lega­les Ver­hält­nis), zwi­schen Per­so­nen und Sachen (z. B. lega­ler Waf­fen­be­sitz) und zwi­schen Per­so­nen und Rech­ten (z. B. Erlaub­nis). Davon zu unter­schei­den ist die Legitimität.”

Zur Legi­ti­mi­tät schreibt die Wiki­pe­dia /#Wiki-Legitimität/:
“Legi­ti­mi­tät (latei­nisch legi­ti­mus “gesetz­mä­ßig”) bezeich­net die Aner­ken­nungs­wür­dig­keit bezie­hungs­wei­se Recht­mä­ßig­keit von Per­so­nen, Insti­tu­tio­nen, Vor­schrif­ten etc. Ein Legi­ti­mi­tät besit­zen­der Sach­ver­halt ist legi­tim. Die Gegen­be­grif­fe sind Ille­gi­ti­mi­tät und ille­gi­tim. Die Recht­mä­ßig­keit zu bezwei­feln oder abzu­spre­chen wird auch als Dele­gi­ti­mie­rung bezeichnet.”

Das deut­sche Wik­tio­na­ry defi­niert legal fol­gen­der­ma­ßen /#Wiktionary-legal/:
“die Lega­li­tät betref­fend; vom Gesetz erlaubt, dem Geset­ze entsprechend”.

In dem deut­schen Wik­tio­na­ry steht zu legi­tim /#Wiktionary-legitim/:
”[1] all­ge­mein aner­kannt, unbe­strit­ten, berech­tigt
[2] ver­al­tet, bei einem Kind: ehelich”.

In Abbil­dung 1 sind die bei­den Begrif­fe gegenübergestellt. 

Legal oder legitim?, (C) Peterjohann Consulting, 2024-2025

Abbil­dung 1: Legal oder legitim?

Die bei­den Begrif­fe kom­men häu­fig in fol­gen­den Kon­tex­ten zum Einsatz:

  • Ein lega­les Vor­ge­hen ist recht­lich einwandfrei
  • Eine Hand­lung ist “legal und (gleich­zei­tig) legi­tim”: Eine sol­che Hand­lung kann weder vom juris­ti­schem noch vom mora­li­schen Stand­punkt in Fra­ge gestellt werden

Web­links

  • /#Wiki-Legalität/ Lega­li­tät in der deut­schen Wikipedia
  • /#Wiki-Legitimität/ Legi­ti­mi­tät in der deut­schen Wikipedia
  • /#Wiktionary-legal/ legal in dem deut­schen Wiktionary
  • /#Wiktionary-legitim/ legi­tim in dem deut­schen Wiktionary

Legen­de zu den Weblinks
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